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Tierkennzeichnung – Chippen

Auf Grund einer Novelle im Tierschutzgesetz müssen alle Hunde und Zuchtkatzen in Österreich mittels Mikrochip gekennzeichnet UND REGISTRIERT sein. Welpen sind bis zu einem Alter von 12 Wochen, auf jeden Fall aber vor dem ersten Besitzerwechsel zu chippen  und binnen eines Monats zu melden. Dabei darf die Meldung an die österreichische Heimtierdatenbank nicht vergessen werden, die zwar kostenlos, aber dennoch verpflichtend ist.

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Auf Reisen von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen müssen Katzen, Hunde und Frettchen durch einen elektronischen Transponder gekennzeichnet sein, um eine eindeutige Verbindung zur Gesundheitsbescheinigung (EU-Tierpass) zu gewährleisten. Das bedeutet, dass der Grenzübertritt ohne gültigen EU-Heimtierausweis (der dicke, blaue) nicht mehr erlaubt wird. Die Voraussetzungen, einen solchen Pass ausgestellt zu bekommen sind eine gültige Tollwutimpfung und ein auslesbarer Mikrochip.  Das alles wird natürlich bei uns in der Ordination durchgeführt. Bedenken Sie bitte, dass für das Ausstellen des Passes der Hund unbedingt mit zu uns gebracht werden muss, damit wir die Richtigkeit der Chipdaten durch das direkte Auslesen  kontrollieren können. 

Was ist ein Mikrochip, auch Transponder genannt?

Der Transponder ist 12 x 2 mm groß, kann beliebig oft ausgelesen werden und hält ein Tierleben lang. Das Implantieren ist –fast- schmerzfrei und kann ohne Sedierung oder Narkose erfolgen. Ein kleiner Piecks, und schon ist die Sache erledigt. Die Welpen und Kätzchen nehmen uns das auch nicht krumm, nach einem Leckerli und einigen Streicheleinheiten ist das alles schnell wieder vergessen.

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Der Transponder selbst ist inaktiv und wird von den Tieren nicht wahrgenommen. Erst, wenn das Lesegerät in die Nähe des Transponders gebracht wird, kann so der Code des Chips und somit der Code des Tieres ermittelt werden. Weltweit wird jede Kennnummer (12stellige ID-Nummer + 3stelliger Ländercode) nur einmal vergeben. 

Mit einer sterilen Einwegspritze wird der Transponder vom Tierarzt in die linke Nackenseite des Tieres (international normierte Stelle!) injiziert. Nach der Implantation muss die ID-Nummer lediglich unter Angabe der Nationalität des Tieres und der Daten betreffend dem Tierbesitzer bei einer internationalen Datenbank registriert werden. Auch das erledigen wir gerne für Sie. Das hierfür benötigte Formular haben wir natürlich in der Praxis für Sie bereit.

Obwohl der Mikrochip nur für Hunde und reisende Katzen und Frettchen verpflichtend ist, macht die Implantation dennoch auch für Freigängerkatzen Sinn. Zu uns in die Ordination werden sehr häufig, teilweise sehr schwer, verletze Tiere gebracht. Natürlich ist es in einem solchen Fall besonders wichtig, die Besitzer möglichst schnell zu informieren, da meistens unmittelbar dringende Entscheidungen zu treffen sind. Es dauert nur wenige Sekunden, den Mikrochip auszulesen, das Ausfindig machen und Erreichen eines unbekannten Eigentümers gelingt aber häufig nur sehr zeitverzögert, oder in vielen Fällen gar nicht. Bitte lassen Sie auch Ihre Katzen chippen, nur so können Sie im Notfall schnell und unkompliziert benachrichtigt werden.  

sdr

Muss ich mein Pferd auch chippen lassen?

Ja, auch alle Equiden innerhalb der EU müssen seit 2009 mittels Transponder gekennzeichnet sein. Zusammen mit der Lebensnummer (die LN/UELN Nummer), die ebenfalls im Pferdepass eingetragen ist, wird die genaue Identifizierung ermöglicht

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Kennzeichnung und Chip haben, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung! 

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