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Auf Grund einer Novelle im Tierschutzgesetz müssen alle Hunde in Österreich ab dem 30.06.2008 mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Welpen sind bis zu einem Alter von 12 Wochen, auf jeden Fall aber vor der ersten Weitergabe mittels eines Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden. Auf Reisen von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen müssen Heimtiere durch einen elektronischen Transponder gekennzeichnet werden, um eine eindeutige Verbindung zur Gesundheitsbescheinigung (EU-Tierpass) zu gewährleisten. Der Mikrochip, auch Transponder oder Tag genannt, ist ein elektronisches System für das eindeutige Erkennen von Tieren. Der Transponder ist 12 x 2 mm groß, kann beliebig oft gelesen werden und hält ein Tierleben lang. Der Transponder selbst ist inaktiv und wird von den Tieren auch nicht wahrgenommen. Erst wenn das Lesegerät in die Nähe des Transponders gebracht wird, sendet dieser die Daten an das Lesegerät. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kennnummer (12stellige ID-Nummer + 3stelliger Ländercode). Mit einer sterilen Einwegspritze wird der Transponder vom Tierarzt in die linke Nackenseite des Tieres (international normierte Stelle!) injiziert. Nach der Implantation des Transponders muss die ID-Nummer unter Angabe der Nationalität des Tieres und der Daten betreffend den Tierbesitzer bei einer internationalen Datenbank registriert werden.

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